|
Dienstag, 20. Juli 2010
Vermittlungsgutschein wird bis 2011 verlängert.
Mit dem Beschluss Absatz 1 Satz 1 wird dahingehend abgeändert, dass die Ausgabe eines Vermittlungsgutscheins zukünftig nur noch eine Arbeitslosigkeit von sechs Wochen voraussetzt. Bisher war eine Arbeitslosigkeit von zwei Monaten erforderlich. Damit wird die so genannte Wartefrist für anspruchsberechtigte Arbeitnehmer verkürzt und der Vermittlungsgutschein.
Durch die Änderung wird die Erprobungsdauer für den Vermittlungsgutschein, die derzeit bis zum 31. Dezember 2010 befristet ist, bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.
Die Problematik des Vermittlungsgutschein erörtert Hr. Wisniewski von der privaten Arbeitsvermittlung Iserlohn.
Auch mit der 3. Verlängerung und x Änderung wird sich leider nichts an dem Rechtsanspruch für Alg II Empfängern ändern. So bleibt es bei einer Kannbestimmung des jeweiligen Sachbearbeiters der Arge, ob dieser einen Vermittlungsgutschein ausstellt oder nicht und es somit dem Arbeitssuchenden ermöglicht, einen private Vermittler kostenfrei einzuschalten.
Auch eine zentrale Stelle der Bundesagentur zur Bearbeitung und Auszahlung der Vermittlungsgutscheine, wie von vielen privaten Vermittler gewünscht, wird leider nicht eingeführt. Somit hätte man die Bearbeitung von bis zu 6 Monaten und Arbeitswege verkürzen und nicht zuletzt auch die Mitarbeiter der jeweiligen Arbeitsagenturen/Argen und Steuergelder entlasten können. Denn die Bearbeitung durchläuft 5 verschieden Stationen bis es dann zu einer eventuellen Auszahlung an die privaten Vermittler kommt. Zeit die den jeweiligen Sachbearbeitern der BA und Vermittlern fehlt, um Arbeitssuchenden behilflich zu sein.
Allerdings sind auch alle privaten Vermittler gefordert, mehr als nur die 50.000 Vermittlungen im Jahr 2009 durchszuführen. Immerhin wurden laut BA 500.000 Vermittlungsgutscheine ausgestellt wovon nur 10 % erfolgreich waren.
Mit der Prüfung der verschiedenen Arbeitsmarktinstrumente im Jahr 2011, kommt dem Vermittlungsgutschein auch eine entscheiden Zukunftsrolle zu. Den zu prüfen ist, inwiefern das kostenfreie Modell für Jobsuchende von den jeweiligen Instituten Arbeitsagentur/Arge immer noch als Konkurrenz angesehen wird, oder der vermittlungsgutschein für private Vermittler am Markt tatsächlig tragfähig ist, kann man nun in den folgenden 12 Monaten tatsächlich verfolgen. Nicht zuletzt wird an gerade mal jedem 15 ten Arbeitssuchenden ein Vermittlungsgutschein ausgestellt. Nur ein Arbeitssuchender von 10 hat überhaupt schon im Vorfeld der Vermittlung etwas von dem Instrument Vermittlungsgutschein gehört.
Das der Vermittlungsmarkt immer mehr in private Hand geht, sieht man nicht zuletzt an der Zeitarbeit, die von einem Boom zum nächsten eilt und als Premiumpartner der Bundesagentur geführt wird. Somit wird man sehen was die Zukunft mit sich bringt und der Gesetzgeber nächstes Jahr verabschiedet.
Anmelden
|
|
|
Vermittlungsgutschein wird um drei Jahre verlängert
Mitteilung der SPD/CDU vom 06. August 2007 - 641
Im Hinblick auf den gesetzlich Ende 2007 auslaufenden Vermittlungsgutschein erklaeren die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, sowie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Ralf Brauksiepe: Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf geeinigt, den Vermittlungsgutschein fuer Arbeitsuchende zu verlaengern. Im Einzelnen haben wir uns auf Folgendes verstaendigt: 1. Der Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein im SGB III wird um drei Jahre verlaengert. 2. Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben Arbeitnehmer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von zwei Monaten innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind. 3. Die zweite Tranche bei der Auszahlung der Vermittlungsverguetung, die derzeit 1.000 Euro betraegt, kann nach Ermessen auf bis zu 1.500 Euro erhoeht werden. Dieser erhoehte Betrag kann bei Langzeitarbeitslosen und/oder Menschen mit Behinderung ausgezahlt werden. |
|